Zum Inhalt

Sperrgebiete

Ein Sperrgebiet ist ein virtueller Bereich, der von den Behörden als Sperrzone erklärt wurde.

Ausrufung

Sperrgebiete können nur von Mitgliedern der Polizei ausgerufen werden, welche einen Rang von 5 oder höher haben. Die Ausrufung wird mittels einer blau erscheinenden Staatsmeldung und einem akustischem Signal angekündigt und ist unmittelbar nach Ausrufung bereits gültig.

Missachtung

Für das Betreten oder Begaffen eines Sperrgebietes, muss mit einem Bußgeld oder Fahndungspunkten gerechnet werden. Außerdem besteht das Risiko, angeschossen oder verletzt zu werden, weshalb grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattungen oder Beschwerde besteht.

Rennt man geradewegs auf die aktive Polizeimaßnahme zu, muss man sogar damit rechnen, bewusst beschossen zu werden, da man als Gefahr eingestuft und somit neutralisiert wird. In diesem Fall besteht ebenfalls keiner der oben genannten Ansprüche.

Sperrgebiete erkennen

Die von den Staatfraktionen ausgerufene Sperrgebiete können mit dem Befehl /sperrgebiete eingesehen werden. Fährt man mit der Maus über den Text erscheinen zusätzliche Informationen wie Ausrufungsdatum und zuständiger Beamter.